Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG§ 128 Beteiligung bei Kündigungen
Stand: 15.06.2021
Wird zitiert von 3
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- BAG, 30.10.2025 – 2 AZR 177/24Kündigung - Beteiligung Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2023 – 10 Sa 1143/22
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 – 5 L 1/23
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer oder eines Beschäftigten ist unwirksam, wenn die Personalvertretung nicht beteiligt worden ist.